DR. WOLFGANG NETTESHEIM

Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Dr. Nettesheim

VITA

Der in Köln geborene Rechtsanwalt Dr. jur. Wolfgang Nettesheim studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten München, Berlin und Erlangen. Dort promovierte er auch auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Im Jahr 1965 gründete er seine eigene Kanzlei in Oberstdorf und betreut seitdem seine Mandanten, hauptsächlich in den Rechtsgebieten öffentliches und privates Baurecht, Verkehrsrecht (hier insbesondere Regulierung von Motorradunfällen), Erbrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Reiserecht, Strafverteidigung, Werkvertragsrecht sowie Wohnungseigentumsrecht.
Bahnbrechende Prozesserfolge konnte er insbesondere im öffentlichen Baurecht im Zusammenhang mit der Zulässigkeit der Entstehung von Wohnungseigentum in Fremdenverkehrsgebieten erzielen. Ferner war Rechtsanwalt Dr. jur. W. Nettesheim mit der Durchsetzung von persönlichkeitsrechtlichen Ansprüchen von Opfern der BILD Zeitung betraut. Weiterhin ist der Rechtsanwalt seit Jahren der Hausanwalt des größten Dachziegelherstellers in Deutschland (Creaton AG) und schreibt bereits seit 30 Jahren Beiträge für juristische Fachzeitschriften.
Darunter waren:
  • auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts: "Zulässigkeit der Aufteilung bebauter Grundstücke in Fremdenverkehrsgebieten in Bruchteilseigentum", ZAP 2001, S. 171 ff.
  • Übersicht über die Rechtsprechung im privaten Baurecht, BB 2000, S. 2581 ff.
  • "Schadensersatzanspruch auf Ersatz privatärztlicher Heilungskosten in einem Verkehrsunfall", DAR 2004, S. 652 f.
  • "Schadensersatz für einen vergeschädigten PKW", DAR 2009, S. 211 f.
  • "Schadensersatz im Falle eines Verfolgerschaden", DAR 2009, S. 276 f.
  • "Zur Frage der Umwandlung von Bruchteilseigentum in Wohnungseigentum", BVB1 2006, S. 509 f.

TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE

  • Öffentliches und privates Baurecht
  • Verkehrsrecht, insbesondere Regulierung von Motorradunfällen
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Kaufrecht
  • Werksvertragsrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Reiserecht
  • Strafverteidigung
Der Anwalt sieht sich als "Baurechtler". Er ist seit über 15 Jahren Mitglied der ARGE Baurecht, der größten Vereinigung. Alle, die bauen, und zwar sowohl als Bauherren, als auch als Planer oder Bauunternehmer brauchen Baurechtsanwälte. Diese bieten den Mandanten baubegleitende Rechtsberatung von den ersten planerischen Vorbereitungen, über die gesamte Bauzeit hinweg bis zur "Nachbereitung", also die nach Möglichkeit zu vermeidenden aber nicht immer ganz auszuschließenden Bauprozesse. Den Baurechtsanwalt erst im Falle eines Prozesses einzuschalten, ist viel zu spät. Viel sinnvoller ist es, Streit zu vermeiden. Baurechtswanwälte begleiten deshalb ihre Mandanten und versuchen sie in jeder Planungs- und Bauphase frühzeitig auf sich anbahnende Probleme und Risiken hinzuweisen, damit diese gelöst und umschifft werden können. Wer baut, der muss im Vorfeld wichtige Entscheidungen treffen, wie etwa die Auswahl des richtigen Vertragspartners. Der erfahrene Baurechtsanwalt unterstützt den Bauherrn bei der Vertragsgestaltung, hilft ihm Bedingungen abzuwägen und finanzielle und rechtliche Nachteile zu vermeiden.

Vertragsgestaltung im Vorfeld vermeidet Ärger während der Bauzeit und der folgenden Gewährleistungsphase. Besonders Bauträgerverträge haben es mitunter in sich. Sie werden vom Anbieter formuliert und berücksichtigen bei weitem nicht alle Interessen der Bauherren. Der Bauanwalt kennt diese Fallstricke und wahrt die Interessen seines Mandanten. Weit wichtiger als der Beistand im Streitfall ist die frühzeitige professionelle Beratung. Der baujuristische Beistand ist nicht einmal sehr teuer. Anwälte sind Dienstleister und ihre Beratungshonorare frei verhandelbar. Erfahrungsgemäß liegt der Stundensatz für eine Bauberatung zwischen Euro 150,00 und Euro 300,00. Abgerechnet wird nach Zeitaufwand. Angesichts der Bausummen, um die es geht, rechnet sich die Unterstützung durch den erfahrenen Baurechtler auf alle Fälle.

Für Rechsanwalt Dr. jur. W. Nettesheim ist Vielfältigkeit und Erfahrung das A und O der Rechstanwaltstätigkeit. Jedes Rechtsproblem ist einzigartig und kann nicht verallgemeinert werden. Hier steht "Maßarbeit" vor Konfektion, denn der Mandant hat Anspruch auf individuelle, persönliche und äußerst engagierte Arbeit aus einer Hand.

1982, zu einer Zeit, als Bundesgerichtshof 19 Anwälte zugelassen waren, erhielt der Anwalt vom Präsidenten des BGH - Vorsitzender des Wahlausschusses - die Mitteilung, dass er dem Bundesminister der Justiz mit weiteren Bewerbern für die Zulassung als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof benannt worden sei.

ENGAGEMENT

  • Bis 2014 25 Jahre Mitglied des Gemeinderates Marktgemeinde Oberstdorf. Davon 12 Jahre Kulturreferent
  • Bis 2014 16 Jahre Vorsitzender des Kulturvereins "Initiative Villa Jaus e.V." in Oberstdorf
  • Stellvertretender Vorsitzender des FDP Ortsvereins

Wir sehen unsere Hauptaufgabe im Dienst am Mittelstand. Der Mittelstand umfasst Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz bis zu 50 Mio. Euro und in unteren Bereich mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Umsatz von weniger als 1 Mio Euro.

Er ist nach der Definition von Duden - Deutsches Universalwörterbuch - die "Gesamtheit der zur Mittelschicht Gehörenden" und ist der Hauptmotor wirtschaftlichen Lebens in der Bundesrepublik mit der Anstellung von fast 70% aller sozialvericherungspflichtigen Beschäftigten - 38,3% aller Umsätze.

Kein Wunder, dass der Begriff weit nach Europa strahlt und als Lehnwort in der englischen und spanischen Sprache auftaucht. Wir sind der Meinung, dass Nutzen und Förderung dieses Mittelstandes eine wichtige Aufgabe ist, die wir gerne übernehmen.